Die neue Welt des Performance Marketing
Auf zu neuen Ufern
Bereits angekommen:


















Die wachsende Bedeutung des Performance Marketing
Wie? Schon Land in Sicht?
Damit der Wettbewerb Ihren Zielen weniger anhaben kann, empfehlen wir das rein leistungsbezogene Instrument:
DEWIDA Performance Marketing. Einzig was hierbei zählt ist der Erfolg – und Sie bezahlen auch nur für das Erreichen
Ihrer Ziele.
DEWIDA Performance Marketing. Einzig was hierbei zählt ist der Erfolg – und Sie bezahlen auch nur für das Erreichen
Ihrer Ziele.
Die mobile Zukunft des Performance Marketing
Was? Das gibt es wirklich?
Mobile ist der Treiber zukünftiger
Geschäftserfolge mit enormen
Zuwächsen schon heute, durch die
expansive Smartphone-Verbreitung.
Wie Sie davon sofort profitieren,
wollen wir Ihnen gerne vorstellen.
Geschäftserfolge mit enormen
Zuwächsen schon heute, durch die
expansive Smartphone-Verbreitung.
Wie Sie davon sofort profitieren,
wollen wir Ihnen gerne vorstellen.
Kunden, die auf unsere Performance Lösungen vertrauen:


















Kunden gewinnen
Wie Sie risikofrei und ohne Streuverluste neue Kunden gewinnen und
Ihre Abverkaufszahlen steigern. Wir beweisen Ihnen, wie das geht –
zu einem fest vereinbarten CpC-Wert: Cost per Customer.
Wie Sie risikofrei und ohne Streuverluste neue Kunden gewinnen und
Ihre Abverkaufszahlen steigern. Wir beweisen Ihnen, wie das geht –
zu einem fest vereinbarten CpC-Wert: Cost per Customer.
Kunden begeistern
Wie Sie Einmal-Käufer zu Mehrfachkäufer oder Mehrfachverwender machen – als
Grundlage einer festen Kundenbeziehung. Wir zeigen Ihnen das – zu einem fixen
CpO-Wert: Cost per Order.
Wie Sie Einmal-Käufer zu Mehrfachkäufer oder Mehrfachverwender machen – als
Grundlage einer festen Kundenbeziehung. Wir zeigen Ihnen das – zu einem fixen
CpO-Wert: Cost per Order.
Interessenten umwandeln
Wie begeistern Sie einen Interessenten, dass er Ihr Kunde wird?
Wir rechnen Ihnen einen Business Case, der Ihnen beweist,
wie Sie zu einem Wert CpX mit uns Ihre Ziele erreichen.
Wie begeistern Sie einen Interessenten, dass er Ihr Kunde wird?
Wir rechnen Ihnen einen Business Case, der Ihnen beweist,
wie Sie zu einem Wert CpX mit uns Ihre Ziele erreichen.
Das Weg-Ziel Clouding: unser Leistungsportfolio
Kunden, die auf unsere Performance Lösungen vertrauen:


















Das einzigartige DEWIDA Partner-Netzwerk in Deutschland
Drei Säulen, die eine neue, absolute Reichweiten-Maximierung bieten.
Testen Sie die Schlagkraft des DEWIDA Partner-Netzwerks – risikofrei.
Testen Sie die Schlagkraft des DEWIDA Partner-Netzwerks – risikofrei.
Mobile
Reichweite: ca. 70%
aller webfähigen
mobilen Endgeräte,
inkl. iPhone, iPad
und Android.
Reichweite: ca. 70%
aller webfähigen
mobilen Endgeräte,
inkl. iPhone, iPad
und Android.
Newsletter
Reichweite: ca. 80%
aller Email-Adressen
mit “Doppel opt in”,
die im Markt
verfügbar sind.
Reichweite: ca. 80%
aller Email-Adressen
mit “Doppel opt in”,
die im Markt
verfügbar sind.
Display
Reichweite: ca. 95%
aller deutschen
Internet-User auf über
1.200 Premium
Websites, monatlich.
Reichweite: ca. 95%
aller deutschen
Internet-User auf über
1.200 Premium
Websites, monatlich.
Kunden, die auf unsere Performance Lösungen vertrauen:









DEWIDA Partner-Netzwerk: Geschäftsführung
Testen Sie uns und unser Netzwerk-Team. Wir freuen uns darauf:
Denise Kuberg und Georg Widmann. Rufen Sie an: 0711 400 399 33
Starten Sie mit uns performanceorientiert Ihre Ziele zu erreichen:
mit vollkommener Risikominimierung, Transparenz und hocheffizienter Wertschöpfung.
Denise Kuberg und Georg Widmann. Rufen Sie an: 0711 400 399 33
Starten Sie mit uns performanceorientiert Ihre Ziele zu erreichen:
mit vollkommener Risikominimierung, Transparenz und hocheffizienter Wertschöpfung.
Kunden-Login
Dieser Bereich ist nur mit einem Passwort zugänglich.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Inhaber und Anbieter dieser Seite ist:
DEWIDA GmbH
Friedrichstr. 15
70174 Stuttgart
Tel: 0049 711 490 39 933
Fax: 0049 711 490 39 600
E-Mail: info@dewida.de
Web: www.deiwda.de
Geschäftsführung: Georg Widmann, Denise Kuberg
Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister: HRB 739505
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 II RStV:
Denise Kuberg
Urheberrecht
Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen
dem Urheberrecht und den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weiter-
gabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites verwendet werden. Stand Januar 2012.
Datenschutz
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DEWIDA GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart,
Tel.: +49 711 49039933; Fax: +49 711 49039600
Stand: 1. Januar 2012
1. Grundlagen
1.1 Die DEWIDA Lead and Sale Communication UG, ist eine Performance Marketing Agentur mit den Vertriebs-Bereichen Online, Offline und Mobile.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der DEWIDA („AGB“) werden Bestandteil des zwischen DEWIDA und dem Kunden geschlossenen Vertrages, es sei denn, die Parteien treffen eine hiervon abweichende Vereinbarung.
1.3 Der Vertragsschluss unterliegt der Schriftform, für die Wirksamkeit aller anderen Willenserklärungen ist Textform ausreichend, es sei denn diese vorliegenden AGB oder der Vertrag zwischen den Parteien sehen Schriftform vor.
2. Leistungen der DEWIDA
2.1 DEWIDA erbringt Dienstleistungen im Bereich Performance Marketing, Conversionoptimierung und picklift.de sowie freenug.de.
2.2 DEWIDA behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen und Services zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Zur Veränderung der Leistung ist DEWIDA insbesondere dann berechtigt, wenn diese auf einer Veränderung beruht, die DEWIDA durch einen Vertragspartner oder durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften bzw. des anwendbarenRechts zwingend vorgegeben wird.
2.3 Kann DEWIDA durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllen, so ist DEWIDA im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit.
2.4 DEWIDA räumt dem Kunden das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die ihm von DEWIDA zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen des Vertrages zwischen Kunden und DEWIDA zu nutzen. Mit Beendigung des Vertrages, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte. Hiervon ausgenommen sind Daten von Bestellern und Interessenten, die im Kundenauftrag generiert wurden und deren Nutzungseigentum auftragsgemäß übertragen wird, entsprechend datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Das vom Kunden zu zahlende Entgelt bemisst sich nach und ergibt sich aus dem Auftrag bzw. aus den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und DEWIDA.
3.2 Einwendungen gegen Menge und Preis der gelieferten Leistungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung unter der in der Rechnung als Absender genannten Adresse schriftlich zu erheben. Einwendungen müssen spätestens innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum DEWIDA zugegangen sein. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
3.3 Der Kunde garantiert, über sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte DEWIDA in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für etwaige Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch DEWIDA sowie die Verlinkungen auf weitere Seiten nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde, keine Inhalte zu übermitteln, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z.B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht), die guten Sitten oder Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, usw.) verstoßen. Ferner wird der Kunde keine Inhalte übermitteln, die den Krieg verherrlichen, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen, oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojanische Pferde oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen, unterlassen. Im Falle des Verstoßes beseitigt der Kunde die Inhalte unverzüglich, ersetzt einen DEWIDA aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt DEWIDA von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Die nachstehend in Punkt 4.1 Haftungsbeschränkungen sind darauf nicht anwendbar. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes gegen DEWIDA geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen von DEWIDA dem Streit auf Seiten von DEWIDA bei. Im Falle des Verstoßes darf DEWIDA ihre Leistungen sofort einstellen und den Vertrag fristlos kündigen.
4. Haftung von DEWIDA
4.1 Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haften die Parteien- gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für folgende Fälle:
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen einer Partei beruhen; oder
• Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen einer Partei beruhen Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist dabei der Höhe nach auf einen Betrag von 100 % des jährlichen Auftragswertes (Honorar exklusive Fremdleistungen) beschränkt.
4.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3 Unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen, müssen jedwede Ansprüche gegen DEWIDA aus diesem Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Entgegenstehende zwingende gesetzliche Fristen bleiben hiervon unberührt.
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Vertrag bzw. aus der gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und DEWIDA.
5.2 Eine Kündigung ist nach Ablauf der im Vertrag geregelten Vertragslaufzeit jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist vonvier Wochen zum Monatsende möglich. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Erklärung.
5.3 Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtigerGrund, der DEWIDA zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern von DEWIDA gefährdet werden, der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung in Verzug ist, der Kunde insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit- gleich aus welchem Grund - steht der Insolvenz gleich) oder der Kunde gegen die wesentlichen Bestimmungen dieser AGB verstößt.
6. Einwilligung zur Nutzung von Wirtschaftsauskunfteien
Der Kunde willigt ein, dass QUISMA ausgewählten Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermittelt.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Die Vertragsparteien werden gegenüber Dritten über den Inhalt dieses Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen, es sei denn ein Vertragspartner ist aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der vertraulichen Informationen verpflichtet.
7.2 Die Parteien sind zur Beachtung und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
7.3 Ändern sich die bei Vertragsschluss angegebenen Daten des Kunden, die dieser wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben hat, ist der Kunde verpflichtet, die ursprünglichen Angaben gegenüber QUISMA unverzüglich zu korrigieren.
8. picklift.de und freenug.de
Für den Bereich picklift.de und freenug.de kauft die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Platzierungen ein. Einkauf und Verkauf erfolgen unabhängig voneinander. Die Agentur dokumentiert den erbrachten Wert über selbst erstellte Berichte. Ein weitergehendes Auditrecht besteht nicht.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.
9.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
9.3 Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
9.4 Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. DEWIDA behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Geänderte AGB werden gegenüber dem Kunden wirksam, wenn er ihnen zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats der Änderung schriftlich widerspricht. DEWIDA wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht rechtzeitig erfolgten Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, gelten die AGB unverändert fort. Das Recht zur Kündigung bleibt davon unberührt.
9.5 DEWIDA ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein mit DEWIDA verbundenes Unternehmen iSd § 15 AktG zu übertragen.
9.6 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von DEWIDA nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9.7 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
Allgemeine Einkaufsbedingungen, AEB
Allgemeine Einkaufsbedingungen der DEWIDA Lead and Sale Communication GmbH,
Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart,
Tel.: +49 711 49039933; Fax: +49 711 49039600
Stand: 1. Januar 2012
1. Grundlagen
1.1 Die DEWIDA Lead and Sale Communication UG, ist eine Performance Marketing Agentur mit den Vertriebs-Bereichen Online, Offline und Mobile
1.2 Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen der DEWIDA („AEB“) werden Bestandteil des zwischen DEWIDA und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages, es sei denn, die Vertragspartner treffen eine hiervon abweichende Vereinbarung.
1.3 Der Vertragsschluss unterliegt der Schriftform, für die Wirksamkeit aller anderen Willenserklärungen ist Textform ausreichend, es sei denn die vorliegenden AEB oder der Vertrag zwischen den Vertragspartnern sehen Schriftform vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen DEWIDA und dem Lieferanten kommt durch eine seitens DEWIDA und dem Lieferanten unterzeichnete Buchung zustande.
2.2 Die Buchung muss folgenden Mindesterfordernissen genügen: Art und Umfang der gebuchten Werbeflächen und/oder Listenbezeichnungen, Vergütung, Format und Größe der Werbemittel sowie Beginn und Ende des Buchungszeitraumes, bzw. bei Newsletterversendungen: Bezeichnung der Listen; Erklärung, dass für die anzuschreibenden Email-Adressen ein Doppel opt-in vorliegt; dass das/die Werbemittel/Newsletter ein Impressum sowie opt-out beinhaltet; vor Versand Tests der Werbemittel via Link durch DEWIDA ermöglicht werden und der Versand erst erfolgt, nach einer Freigabe durch DEWIDA.
2.3 Ändern sich die bei Vertragsschluss angegebenen Daten des Lieferanten, die dieser wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben hat, ist der Lieferant verpflichtet, die ursprünglichen Angaben gegenüber DEWIDA unverzüglich zu korrigieren.
3. Allgemeine Bestimmungen für die Auslieferung
3.1 Der Lieferant wird DEWIDA innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss die technischen Anforderungen für die Auslieferung der Werbemittel schriftlich mitteilen. Weichen diese von den vertraglich vereinbarten technischen Anforderungen ab, hat DEWIDA das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3.2 DEWIDA verpflichtet sich, die für die Auslieferung der Werbemittel notwendigen Daten (insbesondere die Werbemittel und/oder Websitetags bzw. Codings) rechzeitig dem Lieferanten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant prüft die zur Verfügung gestellten Daten und teilt DEWIDA etwaige Probleme, die eine Auslieferung verhindern oder beeinträchtigen, unverzüglich nach Erhalt schriftlich mit. DEWIDA wird etwaige Probleme umgehend beheben und dem Lieferanten die Daten erneut zur Verfügung stellen. Für den Fall dass DEWIDA die Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt bzw. die Daten nicht vor Beginn des Buchungs- zeitraums vom Lieferanten als einwandfrei akzeptiert werden, verschiebt sich der Start des Buchungszeitraums so lange, bis der Lieferant die Daten als einwandfrei akzeptiert hat. Die auszuliefernde Menge verringert sich gegebenenfalls im Verhältnis zu der geringeren Dauer des Buchungszeitraums entsprechend. Ansprüche des Lieferanten wegen einer Pflichtverletzung von DEWIDA bestehen nicht.
3.3 Der Lieferant muss die Daten wie zur Verfügung gestellt ausliefern und darf keine Veränderungen daran vornehmen.
3.4 DEWIDA ist nicht verpflichtet, die gebuchte Werbefläche oder Email-Listen für Werbemittel bestimmter Kunden zu nutzen, sondern kann nach freiem Ermessen darüber entscheiden, für welche Kunden welche Werbemittel ausgeliefert werden. Dies umfasst auch das Recht von DEWIDA, ursprünglich vereinbarte Werbemittel während eines laufenden Buchungszeitraums durch neue Werbemittel zu ersetzen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, die elektronisch zur Verfügung gestellten Daten für die Auslieferung der neuen Werbemittel entsprechend 3.2 Sätze 2 und 3 zu prüfen und die neuen Werbemittel auszuliefern, nachdem er sie als einwandfrei akzeptiert hat.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, DEWIDA unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich die gebuchte Werbefläche oder Email-Listen-Versandvolumenso verändert, so dass die vertragsgemäße Auslieferung beeinträchtigt wird. In diesem Fall hat DEWIDA das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3.6. Soweit nicht anders im Vertrag vereinbart, werden die Werbemittel über den gebuchten Zeitraum gleichmäßig pro Tag, Platzierung und Format ausgeliefert; bei Email-Listen-Versand an dem jeweils vereinbarten Wochentag. Bei TKP Einzeleinbuchungen erfolgt die Auslieferung der Werbemittel mit einem Frequency Cap von drei identischen Werbemitteln pro User pro Buchungszeitraum, soweit nicht anders im Vertrag vereinbart.
4. Platzierung der Werbemittel
4.1 Bei der Platzierung von Werbemitteln mit Rich Media Funktionalität (entsprechend der jeweils gültigen Definition der IAB Europe) müssen die besonderen Bedingungen des Vertrages eingehalten werden.
4.2 Werbemittel dürfen nicht auf Webseiten oder in der Nähe von Inhalten, die
- gewaltverherrlichend, gotteslästerlich, rassistisch oder sexistisch sind,
- als kinder- oder/und jugendgefährdend eingestuft werden, oder radikales politisches Gedankengut beinhalten oder verherrlichen,
- die sich mit Glücksspielen beschäftigen, verbotene bzw. rechtswidrige Inhalte kommunizieren, oder
- sexueller oder pornographischer Natur sind (es sei denn, dass bei sexueller Natur der Inhalt der Aufklärung oder Information dient),- andere skandalträchtige, geschmackslose oder unangebrachte Themen darstellen, platziert werden. Dies gilt auch, wenn Seiten mit den vorstehenden Inhalten in unmittelbarer Reichweite des Werbemittels liegen, d.h. z.B. bei der Keyword-Platzierungen, dass Seiten mit vorstehend genantem Inhalt durch einen weiteren Klick nicht aufrufbar sein dürfen.
4.3 Werbemittel dürfen nicht auf Seiten, die einen direkten oder indirekten Bezug zu rechtswidrigen Verletzungen geistigen Eigentums darstellen oder herstellen, platziert werden.
4.4 Werbemittel dürfen nicht auf Seiten, die von der Blacklist von DEWIDA umfasst sind, platziert werden, soweit die Blacklist Bestandteil des Vertrages ist.
4.5 Werbemittel dürfen nicht auf Seiten mit Chatrooms jeder Art oder Seiten mit user generated content platziert werden, es sei denn der Vertrag sieht etwas anderes vor.
4.6 Werbemittel dürfen nur auf Seiten, die bei Abschluss Bestandteil des Portfolios des Lieferanten waren, ausgeliefert werden, bzw. in Email-Listen Verwendung finden, die im Eigentum des Listen-Lieferanten sind, der zugleich direkter Vertragspartner von DEWIDA ist. Die Auslieferung der Werbemittel muss above the fold erfolgen.
4.7. Maximal 10% der vereinbarten Auslieferungsmenge darf auf Community-Seiten (mit Ausnahme der in 4.5 genannten Seiten) und/oder Gaming-Seiten (wobei die Spiele auf diesen Seiten keine Glückspiele sein dürfen) platziert werden, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
4.8. Die Auslieferung der Werbemittel über sog. forced klicks ist generell untersagt.
4.9 DEWIDA ist berechtigt, die Auslieferung von Werbemitteln die entgegen 4.2 bis 4.8 platziert wurden oder werden sollen, selbst oder mit Hilfe Software Dritter (z.B. Adsafe) auf Kosten des Lieferanten zu blockieren.
4.10 Im Falle der Verletzung der in der Buchung festgelegten Bestimmungen bzw. bei einem Verstoß gegen 4.1 bis 4.8 ist DEWIDA nicht zur Zahlung der Vergütung für die davon betroffenen Werbemittel verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Auslieferung von Werbemitteln gemäß 4.9 berechtigt blockiert wurde. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet, die Vertragsverletzung bzw. den Verstoß gegen 4.1 bis 4.8 innerhalb von 3 Stunden ab Zugang einer entsprechenden Mitteilung von QUISMA zu beseitigen. Im Fall des Verstoßes gegen 4.2 bis 4.8 sowie gegen 5.1 und 5.2 ist der Lieferant zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 15% der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen. Außerdem ist DEWIDA im Falle eines Verstoßes gegen 4.2 bis 4.8 berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Alle anderen Ansprüche von DEWIDA im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen 4.2 bis 4.8 bleiben davon unberührt.
5. Tags und Daten
5.1 Der Lieferant garantiert, dass die Werbeflächen jede Art von Tags, z.B. Rich Media Tags oder andere Ad Serving Tags zulassen. Der Lieferant verpflichtet sich, entsprechende Tags auf den vertragsgegenständlichen Werbeflächen zu setzen, mit denen die URL der Werbefläche nachverfolgt werden kann. DEWIDA kann diese URL’s benutzen, um die vertragsgemäße Auslieferung selbst oder durch Dritte zu prüfen, insbesondere ob die Bestimmungen in 4.2. bis 4.8. eingehalten wurden oder – mit Zustimmung des Lieferanten – gemäß 5.3 erhobene Daten zu klassifizieren. Der Einsatz von IP-Targeting bedarf der gesonderten schriftlichen Absprache und wird ohne diese nicht vergütet.
5.2 Der Lieferant hat jedwede Änderung oder Missbrauch der Tags zu unterlassen. Als Missbrauch ist auch das Setzen von Tags auf Werbeflächen, die nicht Teil des Portfolios bei Abschluss des Vertrages sind, anzusehen. Der Lieferant verpflichtet sich ebenfalls, dass mit den Tags Cookies, die mindestens erfassen können, welche Werbemittel auf welcher Werbefläche gesehen bzw. geclickt wurden, gesetzt werden. Die Tags und Cookies sind nach Vertragsende unverzüglich durch den Lieferanten zu entfernen.
5.3 Falls vertraglich vereinbart, kann DEWIDA über den in 5.1 genannten Umfang hin Daten erheben. Der Umfang der zusätzlich zu erhebenden Daten, z.B. Alter und/oder Geschlecht des Nutzers, ist schriftlich genau festzulegen.
5.4 Alle im Rahmen des Vertrages zulässigerweise erhobenen Daten werden – soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist - durch DEWIDA gespeichert und genutzt. DEWIDA wird keine personenbezogenen Daten erheben und speichern. DEWIDA ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten auch nach dem Ende des Vertrages weiter zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch
5.4.1 die Zusammenstellung von Sammelstatistiken, Metriken und allgemeinen Trenddaten zur Verbesserung und Optimierung von Kampagnen,
5.4.2 die Verwendung zu Marketing-, Promotions- und Analysezwecken,
5.4.3 die Verwendung in einer anonymen Datenbank für Trendbestimmung, Analyse und Medienplanungszwecke, und
5.4.4 zur zielgruppenoptimierten Werbeaussendung; wobei die Daten von Interessenten und/oder Bestellern auf DEWIDA Landingpages in das Nutzungseigentum von DEWIDA übergehen sofern der Interessent/Besteller im Rahmen des datenschutzzulässigen zugestimmt hat.
5.5 Der Lieferant sichert zu, dass er alle anwendbaren datenrechtlichen Bestimmungen einhält und DEWIDA nicht den Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht.
6. Reporting und Monitoring
6.1 Es findet ein Vergleich der über den Adserver des Lieferanten dokumentierten Leistung mit den Daten der DEWIDA Plattform statt.
6.2 Eine Abweichung der seitens des Lieferanten ausgewiesenen Ad Impressions und Clicks bis zu 5% zu den Daten der DEWIDA Plattform hat keine Auswirkung auf die Berechnung der Vergütung. Bei Abweichungen von mehr als 5% bemühen sich der Lieferant und DEWIDA ernsthaft umgehend innerhalb der Laufzeit des Vertrages die Fehlerursache zu erkennen und zu beheben.
6.3 Überlieferungen werden nicht erstattet. Bei Unterlieferungen gelten die über die DEWIDA Plattform generierten Werte.
6.4 Bei technisch aufwändigeren Werbemitteln (z.B. Layer Ads, Superstitials) wird die Kontaktleistung von beiden Vertragspartnern während der Laufzeit der einzelnen Verträge kontinuierlich überprüft, um bei Abweichungen über 5 % zwischen der Zählung von DEWIDA und der des Lieferanten frühzeitig eingreifen zu können.
7. Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist 45 Tage nach Zugang einer schriftlichen Rechnung bei DEWIDA zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann erst nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Auslieferungszeitraumes gestellt werden. Der Lieferant gewährt bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung 2% Skonto.
8. Haftung, Freistellung
8.1 Der Lieferant garantiert, über sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte DEWIDA in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den vertragsgegenständlichen Werbeflächen bzw. Email-Listen verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang befugt ist. Der Lieferant garantiert, dass die vertragsgegenständlichen Werbeflächen bzw. Email-Listen und deren Nutzung durch DEWIDA sowie die Verlinkungen auf weitere Seiten nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen.
8.2 Im Falle des Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen ist der Lieferant verpflichtet, DEWIDA einen aus dem Verstoß entstandenen Schaden zu ersetzen und DEWIDA von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei zu stellen und die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang zu erstatten. Für den Fall eines aufgrund des Vertragsverstoßes gegen DEWIDA geführten Rechtsstreits tritt der Lieferant Kunde auf Verlangen von DEWIDA dem Rechtsstreit auf Seiten von DEWIDA bei.
9. Höhere Gewalt
Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist der davon betroffene Vertragspartner im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit. Die Vertragspartner werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.
Der Lieferant ist jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt um angemessene andere Möglichkeiten zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ernsthaft zu bemühen. Tut er dies nicht, ist DEWIDA von der anteiligen Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung frei. Etwaige Volumenrabatte werden berücksichtigt, wobei zur Berechnung der ohne den Eintritt der höheren Gewalt geplante Verlauf zu Grunde gelegt wird.
Dauer die höhere Gewalt mehr als 5 Tage an, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
10. Vertragsdauer, Sonderkündigungsrechte
10.1 Die Laufzeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
10.2 DEWIDA ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 24 Stunden vor Beginn der Auslieferung zu kündigen. Erfolgt die Kündigung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Auslieferung, ist DEWIDA zu einer anteiligen Vergütung verpflichtet, die dem Zeitraum entspricht, der unterhalb der 24 Stunden nach Zugang der Kündigung vor dem Beginn der Auslieferung liegt.
10.3 DEWIDA ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 24 Stunden nach Beginn der Auslieferung zu kündigen.
10.4 Im Falle einer Kündigung gemäß 10.2 bis 10.3 werden Volumenrabatte bezüglich der durch DEWIDA geschuldeten anteiligen Vergütung nicht angepasst.
10.5 DEWIDA ist jederzeit berechtigt, den Vertrag bei einer Unterschreitung der vereinbarten Auslieferungsvolumen von mindestens 20% mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
10.6 Beide Vertragspartner sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der DEWIDA zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn durch das Verhalten des Lieferanten bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern von DEWIDA gefährdet werden, der Lieferant insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Lieferanten oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit- gleich aus welchem Grund - steht der Insolvenz gleich) oder der Lieferant gegen die wesentlichen Bestimmungen dieser AEB verstößt.
10.7 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
11. Einwilligung zur Nutzung von Wirtschaftsauskunfteien Der Lieferant willigt ein, dass DEWIDA ausgewählten Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermittelt.
12 Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Die Vertragspartner werden gegenüber Dritten über den Inhalt des Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Dritte in diesem Sinne sind nicht verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG sowie professionelle Berater der Vertragspartner, die zur Verschwiegenheit kraft Vereinbarung, Standesrecht oder Gesetz verpflichtet sind und die an dem Zustandekommen, der Begutachtung oder der Durchführung des Vertrags im Auftrag einer der Vertragspartner beteiligt sind. Dies gilt insbesondere für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages.
12.2 die Verpflichtung gilt nicht,
12.2.1 soweit dieser Vertrag oder ein Vertragspartner den anderen ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt,
12.2.2 bezüglich Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind, ausgenommen es handelt sich um die Übermittlung von Adressdaten,
12.2.3 bezüglich Informationen, die ohne Verwendung der vertraulichen Information des anderen Vertragspartners eigenständig erarbeitet wurden,
12.2.4 soweit ein Vertragspartner aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist, oder
12.2.5 soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.
Der Vertragspartner, der sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.
13. Werbematerialen und Presserklärungen
Die Vertragspartner werden sich Werbe-, Presse- und sonstige Veröffentlichungen, die mit dem Vertrag in Verbindung stehen oder ihn berühren, zur vorherigen Abstimmung wechselseitig vorlegen, wobei die Zustimmung oder Ablehnung jeweils unverzüglich schriftlich zu erklären ist. Zur Veröffentlichung genehmigte Texte dürfen so lange verwendet werden, bis die Genehmigung widerrufen wird oder im Falle der befristeten Genehmigung die Frist endet.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.
14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
14.3 Soweit Schriftform für den Vertrag vorgesehen ist, bedürfen alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
14.4 Es gelten die jeweils aktuellen AEB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. DEWIDA behält sich das Recht vor, die AEB für künftige Geschäfte jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem Lieferanten schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Lieferant nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird DEWIDA bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei DEWIDA eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
14.5 DEWIDA ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein mit DEWIDA verbundenes Unternehmen iSd § 15 AktG zu übertragen.
14.6 Der Lieferant kann gegenüber Ansprüchen von DEWIDA nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Lieferant nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
14.7 Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen DEWIDA und dem Lieferanten ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.

Die offensive Komponente des Performance Marketing
auch unter Einbezug von Social Media und Social Listening.